AGBs

Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen
handelsagentur haigermoser innovahaig
A 6020 innsbruck klappholzstrasse 9
austria

Allgemeines: Alle Lieferungen und Leistungen werden von mir unter folgenden Bedingungen
erbracht, soweit nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.


1. Form der Mitteilungen:
1.1 Alle Mitteilungen sind nur per Einschreibbrief an meine Adresse rechtswirksam.

2. Preise
2.1 Die Preise verstehen sich in EURO ohne Fracht und Verpackung.
2.2 Alle Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
2.3 Es gelten jeweils die letztgültigen Preislisten. Schriftliche Angebote gelten für die Dauer von
einem Monat ab Ausfertigung.

3. Zahlung
3.1 Die Zahlung ist nach Übereinkunft zu leisten, doch sind meine Rechnungen, wenn nicht
anders
vereinbart, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar.
3.2 Wenn nicht bei Fälligkeit bezahlt wird, stehen mir ohne Mahnung Zinsen in der Höhe von 1%
per
Monat zu. außerdem bin ich berechtigt, für jede Mahnung und die außergerichtlichen
Einbringungsmaßnahmen angemessene Kosten zu
verrechnen.

4. Lieferung
4.1 Die Lieferfristen werden von mir nach bestem Wissen festgelegt. Angemessene
Überschreitungen berechtigen den Kunden
nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4.2 Streik, Aussperrung oder unzureichende Zulieferung an mich unterbrechen die Leistungsfrist
und erstrecken die
Erfüllungsfrist. Ich bin berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise
aufzuheben, wenn die Lieferung infolge
unvorhergesehener Umstände wesentlich
erschwert oder unmöglich ist.

5. Schadenshaftung
5.1 Die Geltendmachung eines Ersatzes für direkten oder indirekten Schaden oder Folgeschäden
mir gegenüber, insbesondere
wegen Lieferverzögerung oder fehlerhafter oder unrichtiger
Lieferung oder Leistung ist ausgeschlossen.
5.2 Ich hafte ausschließlich nach dem
Produkthaftungsgesetz. Auf jeden Fall bin ich vom haftungsbegründenden Sachverhalt
sofort schriftlich mittels eingeschriebenem Brief in Kenntnis zu setzen, sodass das Ereignis
von mir noch festgestellt und die
allfällig haftungsbegründenden Umstände geprüft werden
können.


6. Eigentumsübertragung
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller finanziellen Verpflichtungen samt Zinsen und allfälliger
Kosten der Einbringung wird
das Eigentumsrecht an allen Lieferungen und Leistungen
gegenüber dem Kunden und jedem Dritten ausdrücklich
mir vorbehalten. Wenn der Kunde
dennoch über die Ware verfügt, verpflichtet er sich, seinen Rechtsnachfolger von diesem
Eigentumsvorbehalt vollständig und sofort in Kenntnis zu setzen und alle gegenüber dem
Dritten entstandenen Forderungen
an mich sofort abzutreten und die daraus entstehenden
Kosten und Abgaben zu tragen.
6.2 Defekte Geräte oder Teile, die ich ausgetauscht habe,
dürfen von mir vernichtet werden. Sie gehen jedenfalls in mein
Eigentum über.

7. Garantie und Gewährleistung
7.1 Ich übernehme für von mir gelieferte Apparate Garantie in der Dauer von 12 Monaten,
jeweils am Versand oder
Montagetag beginnend und nur gegenüber meinen unmittelbaren
Kunden.
7.2 Die Garantiezeit wird durch Garantieansprüche- auch Gerätetausch- nicht verlängert.
Die
Garantie erlischt, wenn allfällig bei der Lieferung vorhanden gewesene Plomben verletzt
sind oder der Apparat von einer nicht durch mich beauftragten
Person bearbeitet wurde.
7.3 Es steht mir zu, anstelle eines bemängelten Gerätes in angemessener Frist ein anderes zu
übergeben, wodurch das
erstere wieder in mein Eigentum kommt. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.4 Meine Garantie beinhaltet jedoch ausschließlich meine
Verpflichtung, Fehler, die nachweislich innerhalb dieser Frist bei
sachgemäßer Behandlung,
Montage und Installation infolge fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials

entstanden sind und innerhalb dieser Frist mittels eingeschriebenem Brief an meinen
Firmensitz in Innsbruck gerügt
werden, unentgeltlich in meiner Werkstätte beheben zu lassen,
sofern der Apparat frachtfrei an meine Werkstätte in
Innsbruck gesandt wird.
7.5 Für Gegenstände, die ich nicht selbst erzeugt habe, garantiere ich nur insoweit, als die
Herstellerfirma mir gegenüber
haftet und bin berechtigt, mich von jeder Haftung dadurch zu
befreien, dass ich meine Ansprüche an den Kunden abtrete.
7.6 Die vorstehenden Bedingungen gelten gleichermaßen für alle Gewährleistungsfälle.
7.7 Der Ersatz von Folgeschäden- ausgenommen im Falle des Vorsatzes- ist ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtstand für beide Teile für alle Streitigkeiten, insbesondere über den
Bestand und Aufhebung des
Vertrages und für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem
Vertrag und seine Folgen ergebenden Ansprüche wird das
Bezirksgericht Innsbruck als das
zuständige Gericht vereinbart.


9. Konsumentenschutz
Im Vertrag mit einem Verbraucher gemäß BGBI.140/1979 gilt Punkt 3,5,8.5 und 9 nicht.
Punkt 8.3 gilt nur bis zu dem Worte
„...beheben zu lassen“.

10. Datenschutzhinweis
Auf Grund verstärkter Medienberichte über die datenschutzrechtliche Meldepflicht von
Videoüberwachungsanlagen im privaten Bereich hier der folgende Hinweis
:
http://www.dsk.gv.at/faq_d/faqd_video_allgemein.htm

Meine Kunden bestätigen durch die Unterfertigung des Auftrages oder / und die Annahme
meiner Auftragsbestätigung ohne Widerspruch binnen 8 Tagen, dass in den schriftlichen
Unterlagen sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und mir enthalten sind.
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